Auswirkung auf die Caravaning- und Camping-Branche
Hintergrund
Die EG- Luftqualitätsrahmenrichtlinie 1996/62/EG sowie deren Tochterrichtlinien
1999/30/EG und 2000/69/EG legen für verschiedene Luftschadstoffe anspruchsvolle
und verbindliche Luftgütewerte fest, die eine für die menschliche Gesundheit und die
Umwelt insgesamt unbedenkliche lufthygienische Situation gewährleisten sollen.
Diese Vorgaben sind als Siebte Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) und als Novelle der 22. Verordnung zum BImSchG (beide in Kraft
getreten am 18.09.2002) in deutsches Recht umgesetzt worden.
Für ein Gebiet, in dem die Summe von Grenzwert (Jahres- oder Kurzzeitgrenzwert)
und Toleranzmarge für einen oder mehrere betroffene Schadstoffe überschritten
wird, muss die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan bzw. Aktionsplan
aufstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen beinhaltet, um eine Einhaltung der
Grenzwerte in einem bestimmten Gebiet ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer
sicherzustellen………..(weiter lesen auf http://www.camper.de)
Sie müssen als angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.